Unsere Beitragsordnung
Beitragsordnung des Kreisbauernverbandes Altenburg e.V.
Die Mitgliederversammlung des Vereins Kreisbauernverband Altenburg e.V. (nachfolgend kurz: „Verein“) hat am 29.02.2024 auf Grundlage des § 6 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§1
Beitragshöhe
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung
2. Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Beitrag der Mitglieder beträgt:
a. für Unternehmen: 4,00 Euro je ha der vom Mitglied bewirtschafteten
landwirtschaftlichen Nutzfläche
b. für natürliche Mitglieder: 36,00 Euro im Jahr
Studenten oder Auszubildende 18,00 Euro im Jahr
3. Für Mitglieder, für die ein flächenbezogener Beitrag nicht anwendbar ist, wie Dienstleister und fördernde Mitglieder, wird ein Beitrag erhoben, deren Höhe im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt wird.
Ehrenmitglieder sind gemäß §4 der Satzung vom Mitgliedsbeitrag befreit.
4. Tritt ein Mitglied unterjährig in den Verein ein, so wird der Beitrag zeitanteilig ab dem Quartal berechnet, in dem die Mitgliedschaft beginnt. Für natürliche Personen entfällt die zeitanteilige Kürzung des Beitrages.
§2
Beitragsinkasso
1. Die Beiträge werden durch die Kreisgeschäftsstelle vierteljährlich, halbjährlich, jährlich durch Rechnungslegung bzw. Bankeinzug erhoben.
§3
Feststellung der Flächengrundlage
1. Der Beitrag wird auf Grund der Flächenangaben der Mitglieder für das laufende Jahr berechnet. Die Mitglieder sind verpflichtet, einmal jährlich ihre Flächenangaben mitzuteilen.
§4
Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt ab dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 29.02.2024 in Starkenberg beschlossen.