Unsere Beitragsordnung
Beitragsordnung des Kreisbauernverbandes Altenburg e.V.
Die Mitgliederversammlung des Vereins Kreisbauernverband Altenburg e.V. (nachfolgend kurz: „Verein“) hat am 19.03.2019 auf Grundlage des § 6 seiner Vereinssatzung die nachfolgende Beitragsordnung beschlossen:
§1
Beitragshöhe
Beitragshöhe
- Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung
- Die Mitglieder des Vereins sind nach § 6 der Satzung verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu leisten. Der Beitrag der Mitglieder beträgt:
- für Unternehmen: 4,00 Euro je ha der vom Mitglied bewirtschafteten landwirtschaftlichen Nutzfläche
- für natürliche Personen: 30,00 Euro im Jahr, Studenten oder Lehrlinge 15,00 Euro im Jahr
- Für Mitglieder, für die ein flächenbezogener Beitrag nicht anwendbar ist, für Dienstleister und fördernde Mitglieder wird ein Beitrag erhoben, deren Höhe im gegenseitigen Einvernehmen bestimmt wird.
Ehrenmitglieder sind gemäß §4 der Satzung vom Mitgliedsbeitrag befreit. - Tritt ein Mitglied unterjährig in den Kreisbauernverbandes Altenburger Land e.V. ein, so wird der Beitrag zeitanteilig ab dem Quartal berechnet, in dem die Mitgliedschaft beginnt. Für natürliche Personen entfällt die zeitanteilige Kürzung des Beitrages.
§2
Beitragsinkasso
Beitragsinkasso
-
- Die Beiträge werden durch die Kreisgeschäftsstelle vierteljährlich, halbjährlich, jährlich durch Rechnungslegung bzw. Bankeinzug erhoben.
§3
Feststellung der Flächengrundlage
Feststellung der Flächengrundlage
- Der Beitrag wird auf Grund der Flächenangaben der Mitglieder für das laufende Jahr berechnet. Die Mitglieder sind verpflichtet, einmal jährlich ihre Flächenangaben mitzuteilen.
$4
Inkrafttreten
Inkrafttreten
Die Beitragsordnung tritt ab dem 01. Januar 2020 in Kraft.
Die Beitragsordnung wurde auf der Mitgliederversammlung am 19.03.2019 in Starkenberg beschlossen.
PDF Download Beitragsordnung 2025
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